Testpflicht für Kundinnen und Kunden
Testpflicht für Kundinnen und Kunden: Für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen müssen Kundinnen und Kunden einen Corona-Negativtest vorweisen, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf. Möglich sind folgende Testarten: PCR-Test in Corona-Teststelle. Die schriftliche oder digitale Bescheinigung des negativen Ergebnisses darf nicht älter als 24 Stunden sein. Schnelltest in Corona-Teststelle (gegen Bezahlung). Die schriftliche oder […]